AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • § 1 Geltungsbereich

Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Projekte, Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte die wir erbringen. Darüber hinaus gelten die Regelungen des BGB. Gerichtsstand ist Freiburg

  • § 2 Angebot und Vertragsabschluss

Als Vertragsabschluss und Vertragsbeginn gilt grundsätzlich die in Textform eingebrachte Bestellung unserer Kunden, sofern diese von uns bestätigt wurde.

  • § 3 Überlassene Unterlagen und Urheberrecht
  1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Entwürfe etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
  2.  Bei allen erbrachten Leistungen achten wir auf die Einhaltung des Urheberrechtes. Für Informationen und Materialien (bspw. Bilder, Filme, Texte) die uns vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, hat dieser Sorge zu tragen.
  • § 4 Preise und Zahlung
  1. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Die jeweiligen Stundensätze bzw. Pauschalen regelt der Kunden-Rahmenvertrag oder, falls dieser nicht besteht, der jeweilige Projektvertrag.
  2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Zahlungsfrist ist 14 Tage ab Rechnungsstellung. Rechnungen werden in der Regel elektronisch zugesandt. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  3. Rechnungsstellung erfolgt entweder:
    a) Bei Projekten unter 500 € Umfang pauschal nach Leistungserbringung
    b) Bei Projekten mit einem Umfang ab 500 € auf Grundlage monatlicher Teilabrechnung.
  4. Bei Projekten die nach Aufwand abgerechnet werden, geben wir im Vorfeld eine Abschätzung die auf Grundlage aller vorliegender Informationen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wird. Stellt sich im Laufe des Projektes heraus, dass die Schätzung den tatsächlichen Aufwand um mehr als 10 % übersteigt, wird dies dem Kunden spätestens bei 80 % der erbrachten Leistung mitgeteilt. Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall ist aber die bis dahin erbrachte Leistung zu bezahlen.
  • § 5 laufende Projekte, Projektdauer und Vereinbarungen
  1. Ein Projekt beginnt mit Vertragsabschluss und endet mit der Abnahme. Die Zeit, die zur Erstellung eines Projektes benötigt wird, regelt der jeweilige Projektplan. Für pauschale Projekte gilt eine Lieferzeit von einem Monat ab Vertragsabschluss, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  2. Während eines laufenden Projektes kann der Kunde den Projektplan, -inhalt, etc. durch eine schriftliche Mitteilung ändern. Ggf. Mehraufwände sind vom Kunden zu tragen.
  3. Ein Projekt gilt – sofern keine explizite Abnahme erfolgt – als abgenommen:

a. Sobald der Kunde alle offenen Zahlungen erbracht hat, die dem Projektvertrag zugeordnet werden.
b. Sofern der Kunde nach Aufforderung zum Projektabschluss und einer Frist von 14 Tagen nicht ausdrücklich der Abnahme widerspricht.

  • § 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde hat die Pflicht sich an der Durchführung der Projekte insofern zu beteiligen, als dass uns alle für die Erstellung notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen sind und wir über Änderungen (bspw. Anforderungen, Ansprechpartner, Zugänge) zeitnah zu Informieren sind. Außerdem ist über die gesamte Projektdauer eine zeitnahe Kommunikation zu gewährleisten.

  • § 7 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Projektvertrag vor.

  • § 8 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

2. Nach Projektabnahme erfolgt eine Akzeptanz von Mängelrügen nur insofern diese bereits bei Projektabschluss vorlagen, längstens aber jedoch für ein Jahr. Die Nachweispflicht liegt beim Kunden.

  • § 9 Sonstiges

1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).